Samstag, 14. Februar 2009

Neue Steuervorteile für Hausbesitzer

Steuern. Eigentümer von Immobilien profitieren in diesem Jahr von neuen Steuer­regeln. Wer renoviert oder erbt, kann schnell einige Tausend Euro sparen.

Das neue Jahr bringt für Hausbesitzer einige handfeste Vorteile. Bei Handwerkerrechnungen können sie doppelt so viel Steuern sparen wie bisher. Denn seit dem 1. Januar dürfen 20 Prozent von maximal 6000 Euro Lohnkosten pro Jahr von der Steuer abgezogen werden. "Das entspricht einer Steuerersparnis von 1200 Euro", erklärt Thomas Penningh, Vorstand des Verbandes Privater Bauherren (VPB). Wichtig: Der Handwerker muss eine ordentliche Rechnung vorlegen und der Hausbesitzer den Betrag überweisen. "Auftraggeber sollten darauf achten, dass die Materialkosten auf der Rechnung separat aufgelistet werden, denn sie können nicht abgesetzt werden", so Penningh. Abzugsfähig sind zwar nur die Lohnkosten – aber das gilt für alle Handwerkertätigkeiten. Also beispielsweise für Maler-, Tapezier- oder Fliesenarbeiten sowie für die Kosten für die Reparatur und Wartung der Heizung oder den Einbau einer neuen Küche. Auch die Gebühren für den Schornsteinfeger oder Kosten für die Reparatur von Elektrogeräten sind abzugsfähig. Dennoch gibt es eine Einschränkung: Handwerkerarbeiten an Neubauten können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen