Herzlichen Glückwunsch! Nach Lesen meines Buches sind Sie „Sachverständiger für Bauunternehmertricks“. Zertifikat und Mitgliedsausweis sende ich Ihnen gegen eine kleine Gebühr gern zu!
Ein kleiner Scherz – oder auch nicht …
Die Berufsbezeichnung „Freier Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Wann immer
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Freitag, 13. Februar 2009
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Natürlich ist es richtig, daß sich unter dem Begriff "Sachverständiger" auch ausreichend Schwachverständige tummeln. Doch nach meiner Erfahrung, oder besser der Erfahrung vieler meiner Kunden sind gute Gutachter - also keine Schlechtachter - auch im Bereich der ö.b.u.v. sowie sonstiger Zertifikatsinhaber nicht automatisch (um nicht zu sagen: sehr selten!) zu finden.
AntwortenLöschenEin echtes Problem wird das dann vor Gericht, wenn der sachlich ahnungslose Richter dem Schlechtachten einer gerichtlich bestellten Lusche folgt.
Fazit: Qualität von Anfang an. Dann sparen wir uns die ganze Gut- bzw. Schlechtachterei. Und dafür gilt es die besten Partner zu finden. Von der Planung bis zur Ausführung. Eine Binsenweisheit, an der überraschend viele Bauherren scheitern. Penny wise and Pound foolish ...